
Rheinland-Pfalz:Neuigkeiten aus der Kinder- und Jugendhilfe
Sollte in dieser Erhebung ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, wird der Besuch einer Kita für mindestens 15h/Woche angeordnet. In diesem Rahmen soll das Kind dann alltagsintegrierte Sprachförderung erhalten.
Einige Kitas berichten nun davon, dass sie beauftragt werden die Sprachstandserhebung bei Kindern, die deren Kita nicht besuchen, durchzuführen. Hier braucht es nochmal klare Regelungen wie Verantwortlichkeiten, aber auch Ressourcen verteilt werden, um die Umsetzung des Verfahrens zu ermöglichen.
Interessant hierbei: einerseits zeigte die Statistik, dass bisher nur etwa 2% aller Kinder im letzten Kita-Jahr keine Kita besuchen. Andererseits ist nun im Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz zu lesen, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund die Betreuungsquote insgesamt von 100% im Jahr 2016 auf 84% im Jahr 2022 gesunken ist. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es zukünftig vielleicht doch mehr Kinder betreffen könnte.
Änderung KitaGAVO (Ausführungsbestimmungen zum KitaG)
Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz plant Veränderungen der KitaGAVO.
Der §2 (Personalausstattung) soll durch den §2a ergänzt werden. In diesem wird der Einsatz von Vertretungskräften bzw. eines Vertretungspools geregelt. Dieser Vertretungspool kann auch Einrichtungsübergreifend oder in Träger-Verbünden eingerichtet werden. Ziel dieser Regelung soll sein, zur Einrichtung solcher Vertretungspools anzuregen.
Allerdings wird weiterhin nur der direkte Einsatz der Mitarbeiter refinanziert. Zeiten in denen ausreichend Personal in den Kitas vorhanden ist, also keine Vertretungskräfte notwendig wären, werden nicht refinanziert.