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Hinweis

HINWEISE

Gemeinsam mit dem Bistum Mainz versuchen wir unseren Mitarbeiter/-Innen, Eltern und natürlich den Kindern bestmögliche Gegebenheiten zu schaffen, dass sich alle in unseren Einrichtungen wohlfühlen.

Hierfür ist es oftmals nötig auch Rücksicht auf bspw. rechtliche Vorgaben zu nehmen. Hier finden Sie einige Hinweise und Arbeitsmaterialien.

ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER ABSCHLÜSSE

LANDESREGELUNGEN

Personen mit einer deutschen oder ausländischen schulischen Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Fachschulabschlüsse als Sozialassistentin und Sozialassistent, Erzieherin und Erzieher, Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger) können einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung im Sinne der Mindestverordnung stellen.

HIER finden Sie Inforamtionen für Hessen

HIER finden Sie Informationen für Rheinland-Pfalz