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Hessen:Neues aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Datum:
14. Apr. 2025
Von:
Sonja Zernia
Neue Entwicklungen in den Verhandlungen der LIGA mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSpV) beziehen sich insbesondere auf den Fachkraftkatalog für die Ausübung der zusätzlichen Fachkraftstunden und in Folge dessen auf die entsprechende Ausgestaltung der Maßnahmenpauschale.

Rahmenvereinbarung Teilhabe Kindertagesstätten

 

Hintergrund ist, dass die zusätzlichen Fachkraftstunden auch von Personen ausgeübt werden sollen, die über eine andere Qualifikation als die der/des Erzieher:in verfügt. Das ist schon jetzt durch den §25b HKJGB möglich. Dieser Personenkreis soll auch auf Kräfte erweitert werden, die zwar nicht die Voraussetzungen des §25b HKJGB erfüllen, aber andere Fähigkeiten und Fertigkeiten vorweisen, die für das Kind mit Behinderung und die Integration förderlich sind (TEACCH, GUK oä).

Die Entscheidung darüber, wer für diese Fachkraftstunden eingesetzt wird, liegt alleinig bei den Kindertagesstätten.

Nun ergibt sich aber daraus, dass die KSpV auch nur die Eingruppierung refinanzieren, die in den Tätigkeitsmerkmalen des SUE beschrieben sind.

Daher ergeben sich für die Ausgestaltung der Maßnahmenpauschale 2 Varianten:

  1. Eine Maßnahmenpauschale, egal welche Qualifikation eingesetzt wird. Bedeutet: die Höhe der Pauschale wird als Mischkalkulation berechnet. Bei einem Einsatz einer Fachkraft ist die Pauschale nicht auskömmlich, aber der administrative Aufwand bleibt gering.
  2. Verschiedene Maßnahmenpauschalen, je nach Qualifikation der Fachkraft. Bedeutet eine vermutlich auskömmlichere Finanzierung, aber höheren administrativen Aufwand.

Da die KSpV sich untereinander noch nicht auf einen der beiden obigen Varianten einigen konnten, wurde der zuletzt angesetzte Verhandlungstag auf Mitte Mai verschoben. Auch die Liga hat sich noch nicht abschließend auf einen Vorschlag festgelegt. Da aber grundsätzlich der Einsatz von Fachkräften befürwortet wird, wäre die Variante 1 nicht förderlich, da dadurch eher der Einsatz von „Nicht-Fachkräften“ unterstützt wird.

Geplante Änderungen des HKJGB und Fachgespräch mit der Ministerin Hofmann

In einem Fachgespräch mit den Verbänden stellte Ministerin Hofmann vor, welche Änderungen das Ministerium im Bereich der Kindertagesstätten plant.

  • Bei der Eignungsprüfung einer Leitung sollen bis zu 20 Creditpoints auch durch Fort- und Weiterbildungen anerkannt werden
  • Zulassung von Absolventen des Studiengangs Sozialmanagement bei vollumfänglich freigestellten Leitungen, soweit diese über eine Weiterbildung im frühkindlichen Bereich verfügen (Näheres noch nicht geregelt)
  • Anrechnung zu 100% (statt bisher 50%) auf den Mindestpersonalbedarf bei Fachkräften aus dem Ausland, die eine Anpassungsmaßnahme absolvieren
  • Bestimmte therapeutische Gesundheitsfachberufe gelten ohne Einzelfallprüfung als Fachkraft zur Mitarbeit, soweit eine Weiterbildung absolviert wird
  • Kein Erfordernis eines mittleren Bildungsabschlusses für die Einzelfallprüfung auf DQR4-Niveau
  • Nach 3jähriger Tätigkeit als Fachkraft zur Mitarbeit ist keine Einzelfallprüfung mehr nötig
  • Übergangsregelung zur Erfüllung des erhöhten Mindeststandards verlängert bis 31.12.2026
  • Weiterführung des Programms „Starke Teams – starke Kita“ aus dem Kita-Qualitätsgesetz