
Neue Ausbildungsform:Modellversuch einer praxisintegrierten Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten
Sie richtet sich an all diejenigen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres im Rahmen von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozessen unterstützen und begleiten möchten.
Keyfacts:
dreijährige praxisintegrierte Ausbildung an einer Berufsfachschule
- mit Ausbildungsvertrag und -vergütung (Die Ausbildung ist noch nicht tarifvertraglich abgebildet. Es muss ein sozialversicherungsrechtlich wirksames Ausbildungsverhältnis zwischen Träger und Auszubildenden begründet sein, grundsätzlich richtet sich dann das Entgelt nach den zwischen Träger und Azubi getroffenen Vereinbarungen.)
- Zukünftig mögliche Einsatzorte: Kindertageseinrichtungen, Horte, stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung, Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung sowie im Rahmen der Eingliederungshilfe vielfältige Wohnformen, Teilhabe im Sozialraum, Tagesstrukturen, Freizeit- und Begegnungsstätten
- 50% Schule, 50% Praxiseinrichtung
- interessant für Schulabgängerinnen und Schulabgängern und für Menschen, die bereits in den jeweiligen Arbeitsfeldern z.B. als Vertretungskraft tätig sind
- eine Stunde Praxisanleitung pro Woche in Praxiseinrichtung
Nach der aktuellen Fachkräftevereinbarung würden die Sozialpädagogischen Assistenten und Assistentinnen nach der Ausbildung unter Ziffer 5 Pädagogische Fachkräfte in Assistenz fallen. Somit zählen sie nach der in Ziffer 2 der Fachkräftevereinbarung festgelegten 70/30 Regel zu den 30 Prozent.
Weiterbildungsmöglichkeiten wären wie bisher auch die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher und zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger. Die Erzieherausbildung kann auf zwei oder zweieinhalb Jahre je nach Ausbildungsform verkürzt werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die dreijährige Berufsfachschule sind:
- die Berufsreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder
- der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit sowie (z.B. Tätigkeit seit mindestens drei Jahren in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Eingliederungshilfe ohne fachspezifische Ausbildung)
- der Nachweis eines Vertrages über die praktische Ausbildung mit einem geeigneten Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe
-> Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
Ab sofort ist es für Träger der Kinder- und Jugendhilfe möglich, im Kita-Finder der Fachkräftekampagne “Werde Erzieherin oder Erzieher” Ausbildungsstellen für Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten einzutragen und für angehende Auszubildende Ausbildungsstellen zu finden.
Weiterführende Links:
- Hier finden Sie eine Liste mit den anbietenden Schulen der neuen Ausbildung.
- Flyer für Schülerinnen und Schüler
- Flyer für Berufserfahrene
- Flyer für Träger
Quelle: https://kita.rlp.de/traeger-und-fachkraefte/sozialpaedagogische-assistenz