
Neue Rahmenvereinbarung Teilhabe in Hessen:Mehr Inklusion, weniger Bürokratie
Sie ersetzt die bisherige Rahmenvereinbarung Integration aus dem Jahr 2014 und markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren inklusiven Ausrichtung der hessischen Kindertagesbetreuung.
Die neue Vereinbarung steht für einen grundlegenden Perspektivwechsel: Weg von der rein strukturellen Betrachtung von Integrationsmaßnahmen, hin zu einer konsequenten Teilhabe und Inklusion aller Kinder. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes sowie die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion wird ausdrücklich als gemeinsame Aufgabe des gesamten Kita-Teams verstanden und nicht mehr ausschließlich einzelnen Fachkräften zugeschrieben.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Organisation von Gruppen und den Einsatz zusätzlicher Fachkräfte:
- Die bisher übliche Reduzierung einer Gruppe auf maximal 20 Kinder bei Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf entfällt.
- Für jedes leistungsberechtigte Kind können künftig zwei Plätze im Ü3-Bereich beziehungsweise ein Platz im U3-Bereich reduziert werden.
- Die Platzreduzierung hat keine Auswirkungen auf das Regelpersonal. Die Personalbemessung erfolgt weiterhin auf Basis der sogenannten „virtuellen Kinder“.
- Ist eine Platzreduzierung nicht möglich oder nicht sinnvoll, können stattdessen zusätzliche Personalstunden vereinbart werden. Dafür sind je nicht reduziertem Platz fünf Stunden im Ü3-Bereich beziehungsweise sieben Stunden im U3-Bereich zusätzlich vorzusehen.
- Die Initiative hierfür kann ausschließlich vom Träger ausgehen und erfolgt im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Maximal ein Drittel der vertraglich aufgenommenen Kinder einer Einrichtung können leistungsberechtigte Kinder sein.
Diese Regelungen schaffen mehr Handlungsspielräume für Träger und Leitungen und ermöglichen passgenauere Lösungen vor Ort.
Erweiterte Möglichkeiten beim Personaleinsatz
Die neue Rahmenvereinbarung eröffnet darüber hinaus mehr Flexibilität bei der Gewinnung von Mitarbeitenden.
Weniger Bürokratie im Alltag
Ein zentrales Ziel der neuen Vereinbarung ist der Abbau von Verwaltungsaufwand. Dazu gehören mehrere konkrete Erleichterungen:
- Bereits vorhandene Gutachten, ärztliche Stellungnahmen oder Nachweise können künftig stärker berücksichtigt werden.
- Zusätzliche fachärztliche Gutachten werden nur noch dann angefordert, wenn die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichen.
- Die individuelle Dokumentation von Fortbildungen entfällt.
- Die bisher erforderliche Belegungsstatistik mit detaillierten Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten leistungsberechtigter Kinder wird abgeschafft.
- Bei längeren Abwesenheiten von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Öffnungstagen erfolgt künftig eine gemeinsame Abstimmung mit der Eingliederungshilfe über den Einsatz der bewilligten Personalstunden.
Damit sollen Verfahren beschleunigt und Ressourcen stärker für die pädagogische Arbeit genutzt werden können.
Qualität bleibt wichtig
Trotz größerer Flexibilität hält die neue Rahmenvereinbarung an hohen Qualitätsstandards fest. Bestehende kommunale Vereinbarungen, beispielsweise zu kleineren Gruppengrößen oder dauerhaft finanzierten Inklusionsstellen, bleiben weiterhin bestehen. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Fortbildung und Qualitätsentwicklung im Bereich Inklusion ausdrücklich betont.
Die Finanzierung der bewilligten Teilhabeleistungen bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Eingliederungshilfe. Dies umfasst die regulären Förderstunden sowie gegebenenfalls zusätzliche, individuell bewilligte Leistungen. Die Förderung erfolgt pauschaliert; derzeit beträgt die Förderung 1.625 Euro pro bewilligter Fachkraftstunde und Jahr.
Wichtig ist jedoch: Zusätzliche Personalstunden, die aufgrund eines Verzichts auf Platzreduzierungen entstehen (5 bzw. 7 Stunden pro Platz), sind nicht Bestandteil der Eingliederungshilfe und müssen zwischen Kommune und Träger gesondert vereinbart werden.
Fazit
Die neue Rahmenvereinbarung Teilhabe bringt spürbare Veränderungen für die Praxis mit sich. Sie stärkt den inklusiven Gedanken, stellt die individuellen Bedarfe der Kinder stärker in den Mittelpunkt und reduziert gleichzeitig bürokratische Hürden. Für Kita-Leitungen und pädagogische Teams bedeutet dies mehr Flexibilität, größere Handlungsspielräume und bessere Möglichkeiten, Teilhabe und Inklusion im Alltag wirksam umzusetzen. Gleichzeitig bleibt ausreichend Zeit sich durch die vereinbarte Übergangsregelung schrittweise auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.