Fachbeitrag Inklusion –ACHTUNG: FB wurde per mail am 29.07. angefragt, ob das so von ihr zur Veröffentlichung freigegeben ist (FB im Urlaub) bitte nochmal nachhaken
Bereits seit dem 01.01.2024 haben einige Kreise und Städte die neu geschaffenen Stellen der sogenannten „Verfahrenslotsen“ in ihren Verwaltungen installiert. Bis auf wenige Ausnahmen sind nun die meisten dieser Stellen flächendeckend besetzt und in einigen Regionen fanden bereits erste Info-Treffen auf Leitungsebene statt. Da dies noch nicht an allen Standorten erfolgen konnte, haben wir im Folgenden die wichtigsten Aspekte zusammengefasst. Verfahrenslotsen sind Fachkräfte, die junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen und begleiten. Sie sind im Kinder- und Jugendhilferecht (§ 10b SGB VIII) verankert und sollen sicherstellen, dass junge Menschen ihre Rechte und Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB VIII und SGB IX effektiv wahrnehmen können. Aufgaben und Ziele von Verfahrensloten: Unterstützung bei der Antragstellung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen: Verfahrenslotsen helfen jungen Menschen und ihren Familien, Anträge für Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB IX zu stellen und begleiten sie durch den gesamten Prozess. Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Rechten: Sie informieren über Rechte und Möglichkeiten und unterstützen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, beispielsweise bei der Antragstellung oder Widerspruchsverfahren. Unabhängige Beratung und Begleitung: Verfahrenslotsen bieten unabhängige Beratung und Unterstützung, die auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten ist. Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen: Sie arbeiten mit verschiedenen Akteuren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie Jugendämtern, Trägern der Eingliederungshilfe und anderen Rehabilitationsträgern, zusammen. Förderung inklusiver Strukturen: Sie wirken an der Entwicklung inklusiver Strukturen mit, um die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung zu verbessern. Gesetzliche Grundlage: Die Funktion der Verfahrenslotsen ist im § 10b SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe) verankert. Diese Vorschrift wurde auf Grund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführt und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz soll die Leistungen für junge Menschen mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe stärken und deren Teilhabe verbessern. Verfahrenslotsen können also durch die Familien von Kita-Kindern kontaktiert werden. Aber auch Kita-Personal kann sich als Brücken-Bauer vertrauensvoll an diese unabhängige Stelle wenden, um Familien zu unterstützen. Ebenso wichtig wie die Zusammenarbeit mit Verfahrenslotsen ist seit je her für Familien die Einbeziehung von Diagnosestellen, Therapeuten und Kinderärzten. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Familien immer die Möglichkeit haben, bei ihrem zuständigen Kinderarzt ein Diagnoserezept einzufordern (zum Beispiel für Logopädie). Dies ermöglicht die Feststellung eines Therapiebedarfes bei einem Fachtherapeuten, ohne dass der behandelnde Arzt im Voraus ein Rezept für eine bestimmte Leistung ausstellen muss, für die häufig nur beschränkte Kontingente zur Verfügung stehen. |