
Hessen:Änderungen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Datum:
20. Feb. 2026
Von:
Clemens Frenzel
Änderungen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
Der hessische Landtag hat am 10.12.2025 Änderungen im HKJGB beschlossen. Die hier aufgeführten Änderungen betreffen die Kindertageseinrichtungen und sind zum 11.12.2025 in Kraft getreten.
- Erweiterung des Fachkraftkatalogs (§ 25b HKJGB)
Insbesondere um dem Fachkräftebedarf in Kitas entgegenzuwirken, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Mehr Berufsgruppen können künftig als Fachkräfte anerkannt werden, darunter z. B. Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Motopädinnen, Physiotherapeutinnen (mit Zusatzqualifikation)
- Anerkennung von Menschen mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung in pädagogischer Verantwortung als Fachkraft
- Erweiterte Anerkennung von ausländischen Abschlüssen durch mehr Einzelfallgerechtigkeit.
2. Übergangsregelung zu Mindeststandards wird verlängert
Die Übergangsregelung für das verpflichtende Vorhalten der 2020 erhöhten personellen Mindeststandards wurde verlängert, um Kommunen im Ausbau von Betreuungsplätzen zu entlasten.
Grund: Die Fachkraftlücke behindert den Platzausbau erheblich.
3. Stärkung multiprofessioneller Teams
Die Novelle sieht eine systematische Stärkung multiprofessioneller Teams vor:
- Neue Berufsgruppen werden eingebunden
- Modellprojekte und Evaluationen werden aufgesetzt
- Erhöhung des Anteils nicht-pädagogischer Fachkräfte
- Der Anteil nicht-pädagogischer Kräfte am Mindestpersonalbedarf wurde von 25 % auf 30 % angehoben.
- Verbesserungen für Leitungen
- Personen mit Studiengängen wie Sozialmanagement können künftig nach Qualifizierung Leitungsfunktionen übernehmen.
- Erfahrene Fachkräfte erhalten vereinfachten Zugang zu Leitungspositionen.
Hier der Link zu dem HKJGB in der aktuellen Fassung: